Krone: Eine Zahnkrone kann größere Teile eines beschädigten Zahnes ersetzen. Hierbei wird eine künstliche Krone auf den geschädigten Zahn aufgesetzt und mit diesem vereinigt. Diese Form des festsitzenden Zahnersatzes kommt meistens zum Einsatz, wenn eine Zahnfüllung nicht mehr in Betracht gezogen werden kann, da der Zahn durch Karies oder einen Unfall bereits zu stark beschädigt ist.
Brücke: Eine Zahnbrücke kann einen oder auch mehrere Zähne ersetzen. Die nebenstehenden, natürlichen Zähne werden überkront und dienen als Brückenpfeiler.
Zahnimplantat: Implantate werden direkt im Kieferknochen verankert. Ein Komplettimplantat besteht aus drei Teilen: künstliche Zahnwurzel (wird im Knochen verankert), ein Verbindungsstück (Abutment) und der sichtbare Zahnersatz.
Vollprothese: Eine Vollprothese dient als Zahnersatz, wenn in Ober- oder Unterkiefer oder auch in beiden Kiefern keine natürlichen Zähne mehr vorhanden sind. Sie wird so eingesetzt, dass sie durch Kaudruck in die Schleimhaut einsinkt.
Teilprothese / Klammerprothese: Teilprothesen kommen zum Einsatz, wenn nicht genügend Verankerungsmöglichkeiten für eine Brücke bestehen, also mehr als sechs natürliche Zähne fehlen. Sie wird mit Klammern an den Restzähnen befestigt.
Welche Variante für jeden die Richtige ist, hängt ganz von jedem individuellen Fall ab. Sowohl festsitzender Zahnersatz als auch herausnehmbare Alternativen haben ihre Vor- und Nachteile. Während Zahnimplantate als hochwertigste Variante der dritten Zähne gelten, müssen sie nicht zwangsläufig immer die beste Lösung für jeden Patienten darstellen.
Bei kleinen Lücken mit stabilen Nachbarzähnen kann sowohl ein Implantat als auch eine feste Brücke als Zahnersatz dienen. Bei größeren Lücken (z.B. vier oder fünf aufeinanderfolgende Zähne) wird von einer Brücke abgeraten, da eine zu hohe Belastung auf die tragenden Pfeilerzähne wirken würde.
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Die Kassen erstatteten in den Jahren von 2005 bis 2020 50 % der Kosten als Festzuschuss für eine Standardbehandlung. Für jeden Befund ist eine festgeschriebene Regelversorgung bzw. Standardtherapie vorgesehen. Unabhängig davon, ob sich ein Patient für die Regelversorgung oder eine andere Lösung als Zahnersatz entscheidet, bleibt der Festzuschuss gleich hoch.