Wenn ein Zahn mit einer bereits vorhandenen Wurzelkanalfüllung Beschwerden aufweist, kann eine Wurzelkanalresektion von Nöten sein, um die Versorgung des Zahnes sicherzustellen und ihn beschwerdefrei in seiner Funktion zu erhalten. Auch bei einer nicht abgeschlossenen Wurzelkanalbehandlung kann eine Wurzelkanalresektion von Nöten sein.
Der Eingriff der Wurzelkanalresektion erfolgt in unserer Dresdner Zahnarztpraxis unter örtlicher Betäubung. Unser Zahnarzt durchtrennt zuerst das Zahnfleisch von der Knochenhaut. Im Anschluss wird das bedeckte Weichgewebe soweit abgedeckt, bis der Knochen frei zugänglich ist. Mit unseren speziellen Knochenfräsen und unter sorgfältiger Kühlung erfolgt dann die Abtragung des Knochens im Bereich der Wurzelspitze, bis diese und das entzündlich veränderte Gewebe gut zu erkennen ist. Der Zahnarzt kürzt die Wurzelspitze um zwei bis drei Millimeter (Resektion), um die feinen, verästelten Ausläufer des Wurzelkanales möglichst vollständig zu entfernen.
Nach Entfernung des Entzündungsgewebes und sorgfältiger Säuberung der entstandenen Knochenhöhle klappt unser Fachpersonal das Weichgewebe wieder zurück und vernäht es. Eine Röntgenaufnahme beendet den Eingriff und ermöglicht eine nochmalige Kontrolle der Wurzelkanalfüllung und der erfolgten Resektion.
Gegen Ende der Operation erhält die Zahnkrone einen provisorischen Verschluss, der nach der Wundheilung durch eine endgültige Versorgung ersetzt wird.
Während des Zeitraumes in dem die örtliche Betäubung noch andauert ist der Patient angehalten nichts zu essen. Darüber hinaus darf der Patient in den ersten 24 Stunden weder rauchen noch Kaffee oder schwarzen Tee trinken. Auch körperliche Anstrengungen (wie beispielsweise Sport) sind in den ersten Tagen zu vermeiden.
ühlung lindert die Beschwerden direkt nach der Behandlung und ist eine gute Vorbeugung gegen Schwellungen und Blutergüsse. Eine gute Mundhygiene ist ebenfalls Voraussetzung für einen positiven Heilungsverlauf.
Nach sieben bis zehn Tagen können die Nähte entfernt werden, da die Weichgewebswunde bis dahin in der Regel verheilt ist. Um die Heilung im Bereich des Knochens zu überprüfen, sollte nach drei bis sechs Monaten eine nochmalige Röntgenkontrolle erfolgen.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung nur, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Besonders bei den hinteren Backenzähnen ist das nicht ohne weiteres der Fall. Bei ihnen wird eine Wurzelkanalbehandlung in der Regel nur übernommen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: